Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung ist viel mehr als die Eingabe in ein Abrechnungsprogramm zur Erstellung der Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter, denn allein im Einkommensteuergesetz sind 23 Paragraphen zu beachten (§ 38 bis § 42f EStG), daneben Lohnsteuerrichtlinien, zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, Krankenkassenrundschreiben, Regelungen der Berufsgenossenschaften und diverse Urteile aus der Rechtsprechung.

Durch Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabwicklung gewinnen Sie Sicherheit hinsichtlich der Beachtung all dieser Vorschriften und dem Umgang mit den sensiblen Lohndaten. Außerdem erhalten Sie termingerecht alle erforderlichen Auswertungen und vermeiden zudem eigene Qualifizierungs- und Programmkosten.

Neben der Erfüllung lästiger Pflichten kann ich Ihnen darüber hinaus Gestaltungsoptionen für eine optimierte Lohn- und Gehaltspolitik bieten, insbesondere durch alternative Lohnberechnungen und der Darstellung steuerbegünstigter Lohnbestandteile, die Sie Ihren Mitarbeitern ohne Steuern und Sozialabgaben zukommen lassen können.

                                                             Rechtssichere Lohnabrechnungen und pünktliche Meldungen

Aus unserem Leistungskatalog auf dem Gebiet der „Lohnbuchhaltung“:

  • Erstellen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen(Gehälter, Stundenlöhne,
    Aushilfslöhne, Minijobs, steuerbegünstigte Lohnbestandteile, Abzüge)

  • Lieferung der Abrechnungen auf Wunsch offen oder kuvertiert, bei Bedarf direkter
    Versand an die Arbeitnehmer
  • Pünktliche – meist elektronisch geforderte - Abgabe der gesetzlichen Meldungen
    (z.B. Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen, An-, Ab- und Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen)
  • Führung der Lohnkonten (einschließlich Urlaubs- und Krankheitstage)
  • Auswertungen, Lohnjournale, Kostenübersichten, Zahlungsanweisungen
  • Erstellen der Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung
  • Anträge auf Lohnfortzahlung (beispielsweise bei Krankheit oder Mutterschutz)
  • Erstellen von Verdienstbescheinigungen
  • Lohnvorweg- und Alternativberechnungen
    (insbesondere bei Neueinstellungen oder Gehaltserhöhungen)
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigungsverhältnisse
    (z.B. im Hinblick auf Scheinselbständigkeit, GmbH-Geschäftsführer)
  • Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen
    (insbesondere durch die Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder das Finanzamt)
  • Korrespondenz mit und Vertretung gegenüber Finanzämtern, Sozialversicherungsträgen und      anderen Behörden (auch Prüfung von Bescheiden und ggf. Einlegung von Rechtsmitteln)